
Arikel der Freiburger Nachrichten
Der Jauner Primarlehrer bleibt bis zum Abschluss eines Mobbingverfahrens vom Dienst freigestellt. Das Kantonsgericht hat seine Beschwerde gegen die vorsorgliche Massnahme abgewiesen.
Das Kantonsgericht Freiburg hat die Beschwerde eines langjährigen Lehrers an der Primarschule Jaun gegen seine erneute vorläufige Dienstenthebung abgewiesen. Das schreibt das Kantonsgericht am Freitag in seinem Urteil. Der Entscheid der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten vom 20. August 2025 bleibt damit bestehen.
Der Lehrer war seit 1992 an der Primarschule Jaun tätig und leitete diese von 2004 bis 2023. Der Fall nahm seinen Anfang, als der langjährige Lehrer Anfang 2024 seine Stelle kündigte und auf sein bisheriges Pensum verzichtete. Kurz darauf zog er die Kündigung jedoch zurück und beanspruchte später – nachdem eine Nachfolgelösung aufgegleist worden war – erneut sein ursprüngliches Arbeitspensum, wie es im Urteil heisst.
Stellungnahme des Verteidigers
Obwohl das Kantonsgericht nicht im Sinne seines Mandanten geurteilt hat, sieht Verteidiger Elmar Wohlhauser Positives: «Mit dem Urteil ist nun klar, um was es geht», sagt er. All die Gerüchte, die seinen Mandanten belastet hätten, seien nun vom Tisch. Klar sei: «Es geht um eine Streitigkeit der ehemaligen Schuldirektorin und des Lehrers, um nichts anderes.»
Auf die nächsten Schritte angesprochen, sagt Wohlhauser: «Wir werden das Urteil im Detail analysieren. Es gibt gute Argumente, mit der Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen.» Das Kantonsgericht verkenne beispielsweise, dass es bei beiden Freistellungen um die gleiche Streitigkeit gehe, nachdem man eigentlich bereits gemeinsam eine Lösung gefunden hatte. «Es wirkt speziell, dass offenbar ein Deal gefunden wurde, und der Lehrer dann doch wieder freigestellt wird», so Wohlhauser.
Stand heute gehe er jedoch davon aus, dass eine Beschwerde ans Bundesgericht zu lange dauern würde. Denn bis man einen Entscheid des Bundesgerichts hätte, sei das Mobbingverfahren wohl bereits abgeschlossen. Entsprechend könne es sein, dass eine solche Beschwerde kaum Sinn machen würde, so Wohlhauser. (fgo)
Nachdem es bereits 2024 zu einer ersten, später wieder aufgehobenen Dienstenthebung gekommen war, leitete die Direktion im August 2025 ein formelles Mobbingverfahren ein und enthob ihn bis zum Abschluss der Untersuchung erneut vorsorglich des Dienstes bei weiterlaufender Lohnzahlung.
«Stark eskalierte Konfliktsituation»
Auslöser war laut Urteil ein externer Bericht vom Frühling 2025, der von einer stark eskalierten Konfliktsituation im Schulteam spricht und Hinweise auf systematisches Mobbingverhalten sieht. Mehrere Lehrpersonen hatten die Schule verlassen oder waren krankgeschrieben.
Der Lehrer verlangte mit der Beschwerde seine sofortige Wiedereinsetzung sowie eine Genugtuung in der Höhe von mindestens drei Monatslöhnen. Er rügte unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Unverhältnismässigkeit sowie widersprüchliches Verhalten der Behörden.
Das Kantonsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es hält fest, eine vorläufige Dienstenthebung sei zulässig, wenn es für den ordentlichen Schulbetrieb notwendig sei. Angesichts der angespannten Lage und des laufenden Mobbingverfahrens sei es vertretbar gewesen, den Lehrer bis zur Klärung der Vorwürfe freizustellen. Eine Verletzung von Verfahrensrechten liege nicht vor, so das Kantonsgericht.
Gerichtskosten werden keine erhoben, eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. Der Beschwerdeführer kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.
2 Tage nach dem Erscheinen des Artikel der FN hat mich das Urteil des Kantonsgericht aus der Leserschaft erreicht, das ich der Vollständigkeit halber hier anfüge:

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